Mit heutigem Schreiben hat uns das Kreisverwaltungreferat München auf unsere Anfrage zur Auslegung der Allgemeinverfügung mitgeteilt, dass alle Dreharbeiten in München bis 19.04.2020 untersagt werden:
Zitat:
„Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates, Abteilung Sicherheit und Ordnung, sind Drehaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund sowie auf Privatgrund einschließlich der Innendrehs aufgrund der Allgemeinverfügung bis einschließlich 19. April 2020 im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München untersagt.“
und weiter
Zitat:
„Das „Servicebüro Film“ im Kreisverwaltungsreferat wird daher bis einschließlich 19. April 2020 keine Drehgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis oder Haltverbotszonen im Rahmen von Filmaufnahmen genehmigen. Im Zeitraum der Gültigkeit der Allgemeinverfügung werden alle bereits erteilten straßen- verkehrsrechtlichen Erlaubnisse gem. § 29 Abs. 2 StVO von der Allgemeinverfügung überlagert.“
Anbei finden Sie das Schreiben im Original:
Schreiben KVR Muenchen 20.03.2020